Erwerb eines Grabplatzes
Grabnutzungsrechte
Im Ruhewald kann jeder beigesetzt werden, unabhängig von Herkunft, Wohnort und Religionszugehörigkeit.
Urnengrabplätze können nur an ausgewiesenen Ruhebäumen angelegt werden. Diese sind im Wald mit einer Nummernplakette gekennzeichnet. An einem Ruhebaum sind abhängig von der Lage bis zu 12 Belegungen möglich.
Nutzungsrecht Einzelplatz an einem Gemeinschaftsbaum/ Basisplatz
Wird der Grabplatz erst im Trauerfall erworben, beträgt die Laufzeit des Vertrages 20 Jahre und ist in dem Fall identisch mit der vorgeschriebenen Urnenliegedauer (Ruhezeit).
Gerne schlagen wir Ihnen hierzu einige Bäume zur Auswahl vor oder helfen Ihnen bei der Auswahl des Baumes. Wir sprechen hier von einem Platz an einem Gemeinschaftsbaum / Basisplatz.
Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Preise ab 01.01.2025:
- Kosten einmalig: 600,00 €
- Beisetzungskosten einmalig: 375,00 €
(Graböffnung- und Schließung, Namensschild)
Die o.g. Beträge enthalten die gesetzlich geschuldete USt.
Nutzungsrecht Wahlbelegungsplatz / Wahlplatz
Wird der Grabplatz schon zu Lebzeiten erworben, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages 40 Jahre, wobei hier die 20 Jahre Ruhezeit der Urne mit abgedeckt sind. Wir sprechen hier von einem Wahlbelegungsplatz. Die Laufzeit des Nutzungsrechtes kann bei Bedarf verlängert werden. Sie haben hierbei die volle Auswahl an allen freien Ruhebäumen. Es können auch mehrere nebeneinanderliegende Plätze erworben werden.
Auf Wunsch kann auch das Nutzungsrecht eines im Trauerfall erworbenen Grabplatzes auf 40 Jahre ausgestellt werden.
Preise ab 01.01.2025:
- Kosten einmalig: 1.000,00 €
- Ggf. Beisetzungskosten einmalig: 375,00 €
(Graböffnung- und Schließung, Namensschild)
Die o.g. Beträge enthalten die gesetzlich geschuldete USt.
Nutzungsrecht Familien- und Freundschaftsbaum
Das Nutzungsrecht an einem Familien- und Freundschaftsbaum wird für einen Zeitraum von 60 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht entsteht mit Vertragsabschluss. Eine Verlängerung ist möglich. Das Nutzungsrecht kann unabhängig von einer Beisetzung oder anlässlich einer Beisetzung erworben werden.
Preise ab 01.01.2025:
- Kosten einmalig für ein Baum mit bis zu 12 Ruhestätten: 8.000,00 €
- Ggf. Beisetzungskosten einmalig: 375,00 €
(Graböffnung- und Schließung, Namensschild)
Die o.g. Beträge enthalten die gesetzlich geschuldete USt.

